Hauseigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten, können 2024 durch die richtige Kombination aus KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss und steuerlicher Abschreibung nach § 35c EStG erhebliche Förderbeträge erhalten – vorausgesetzt, Antrag und Energieberatung erfolgen in der richtigen Reihenfolge vor Beauftragung der Handwerker. Dieser Leitfaden erklärt die drei zentralen Förderwege der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zeigt erlaubte Kombinationen und gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit keine Zuschüsse verschenkt werden.
Kernaussagen
- Es gibt drei Förderwege: KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss, BAFA-Investitionszuschuss und steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG – sie schließen sich für dieselbe Maßnahme teilweise gegenseitig aus.
- Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sind für die meisten Förderungen Pflichtvoraussetzung – die Energieberatung selbst wird vom BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert.
- Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss eines Vertrags mit dem Handwerker gestellt werden – wer erst saniert und dann beantragt, geht in der Regel leer aus.
- Durch die Kombination von BAFA-Einzelmaßnahmenförderung, iSFP-Bonus und weiteren Boni können Förderquoten von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreicht werden.
- Verschiedene Maßnahmen an einem Gebäude lassen sich mit unterschiedlichen Förderprogrammen kombinieren – ergänzt durch Landes- und Kommunalförderungen steigt das Sparpotenzial zusätzlich.
Viele Hauseigentümer haben die besten Absichten – und scheitern am Papierkram. Dabei liegt das Problem selten an der Technik oder am Handwerker. Es liegt am Förderantrag, der nicht rechtzeitig gestellt wurde. An der Kombination, die niemand erklärt hat. Oder an der Energieberatung, die zwar Pflicht war, aber niemand erwähnte. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie 2024 keine Zuschüsse verschenken – Schritt für Schritt, mit klaren Entscheidungshilfen und einem Blick auf das, was sich wirklich lohnt.
Warum der Förderdschungel so viele abschreckt – und wie Sie ihn durchqueren
KfW, BAFA, BEG, steuerliche Abschreibung: Wer zum ersten Mal in das Thema energetische Sanierung eintaucht, fühlt sich schnell wie in einem bürokratischen Labyrinth. Doch das Grundprinzip ist einfacher als sein Ruf. Es gibt im Wesentlichen drei Förderwege, die Sie kennen müssen:
Den Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW – für Sanierungen auf einen definierten Effizienzhaus-Standard oder für Einzelmaßnahmen.
Den direkten Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – für einzelne Maßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstererneuerung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG – für selbst genutzte Immobilien, bei denen weder KfW-Kredit noch BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme beantragt wurde.
Wichtig zu verstehen: Diese drei Wege schließen sich teilweise gegenseitig aus. Wer für eine Maßnahme einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt, kann dafür nicht zusätzlich den steuerlichen Abzug geltend machen. Die Kombination verschiedener Förderungen ist jedoch innerhalb bestimmter Grenzen möglich – und genau das macht die Planung so entscheidend.
Schritt 1: Zuerst beraten lassen – das ist keine Option, sondern Voraussetzung
Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, brauchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Das ist keine bürokratische Schikane, sondern eine echte Hilfe: Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihre Immobilie analysiert und die sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen empfiehlt.
Ohne diesen Experten ist eine Förderung über die KfW oder das BAFA für die meisten Maßnahmen schlicht nicht möglich. Gut zu wissen: Die Energieberatung selbst ist ebenfalls förderfähig – das BAFA übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Checkliste für Schritt 1:
- Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste auswählen
- Vor-Ort-Termin vereinbaren, Gebäudeunterlagen bereithalten (Baujahr, Grundrisse, letzte Heizkostenabrechnungen)
- Förderantrag für die Energieberatung beim BAFA stellen – vor der Beauftragung des Experten
- Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen
Schritt 2: Den richtigen Förderweg wählen – mit dieser Entscheidungshilfe
Wenn Sie wissen, was saniert werden soll, stellt sich die Frage: Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?
Wenn Sie das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard sanieren möchten: Dann ist der KfW-Kredit im Programm 261 Ihr zentrales Instrument. Sie erhalten einen vergünstigten Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit – und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent, je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen. Je ambitionierter das Ziel, desto höher der Zuschuss. Entsteht durch Ihren Umbau eine zweite Wohneinheit – etwa durch Anbau, Aufstockung oder Ausbau – können sich diese Beträge verdoppeln. Das ist ein Aspekt, den viele Eigentümer unterschätzen.
Wenn Sie einzelne Maßnahmen umsetzen möchten: Dann lohnt sich der Blick auf die BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA. Hier sind Maßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe, die Dämmung von Fassade oder Dach und der Austausch von Fenstern und Türen förderfähig. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, kann aber durch verschiedene Boni – etwa den Effizienzbonus bei Wärmepumpen oder den Klimageschwindigkeitsbonus bei Heizungstausch – auf bis zu 70 Prozent steigen.
Wenn Sie weder Kredit noch Zuschuss nutzen möchten oder können: Dann prüfen Sie die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Sie können 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen – maximal 40.000 Euro pro Objekt. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre und wird von Ihnen selbst bewohnt.
Schritt 3: Den Antrag stellen – und zwar rechtzeitig
Das ist der Punkt, an dem viele Eigentümer scheitern: Der Antrag muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker gestellt werden. Wer erst saniert und dann fragt, ob es Förderung gibt, bekommt in der Regel eine ernüchternde Antwort.
Die Reihenfolge ist zwingend:
- Energieberatung abschließen und Sanierungsfahrplan erhalten
- Förderantrag stellen – beim BAFA direkt online, bei der KfW über Ihre Hausbank
- Zusage abwarten
- Erst dann Verträge mit Handwerkern unterzeichnen
- Maßnahme umsetzen
- Rechnungen und Nachweise einreichen
- Förderung wird ausgezahlt
Ein häufiger Fehler: Der KfW-Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl. Sie brauchen also eine Bank als Durchleiterin. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank – manche Institute haben eigene Bearbeitungszeiten, die Sie einplanen sollten.
Schritt 4: Kombinationen prüfen – hier liegt das größte Sparpotenzial
Nicht jede Kombination ist erlaubt, aber viele sind es – und genau hier lässt sich die Förderquote deutlich steigern.
Was kombinierbar ist:
- BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen und KfW-Kredit für andere Maßnahmen am selben Gebäude – solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt
- Kommunale oder Landesförderungen zusätzlich zu Bundesprogrammen – hier lohnt sich ein Blick auf das Förderprogramm Ihrer Gemeinde oder Ihres Bundeslandes
- Energieberatungsförderung und anschließende Maßnahmenförderung
Was nicht kombinierbar ist:
- Für dieselbe Maßnahme gleichzeitig KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG
- Mehrfachförderung über verschiedene Bundesprogramme für identische Kosten
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Wer eine Fassadendämmung für 30.000 Euro in Auftrag gibt und dafür 15 Prozent BAFA-Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus erhält, bekommt 6.000 Euro direkt erstattet. Tauscht dieselbe Familie gleichzeitig die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus und kombiniert Grundförderung, Effizienzbonus und Klimageschwindigkeitsbonus, können bei Heizungskosten von 20.000 Euro bis zu 70 Prozent – also 14.000 Euro – gefördert werden. Zusammen: über 20.000 Euro Förderung für zwei Maßnahmen, die ohnehin auf dem Sanierungsfahrplan standen.
Was Sie jetzt konkret tun können
Energetische Sanierung ist kein Sprint, sondern ein strukturierter Prozess. Wer ihn richtig angeht, spart nicht nur Energie, sondern auch erhebliche Kosten – und steigert langfristig den Wert seiner Immobilie.
Der erste und wichtigste Schritt ist nicht der Gang zur Bank oder die Suche nach dem günstigsten Handwerker. Es ist das Gespräch mit einem erfahrenen Partner, der Ihnen hilft, den richtigen Weg zu finden – bevor die erste Rechnung auf dem Tisch liegt.
Häufige Fragen zum Thema
Muss ich die Energieberatung wirklich vor der Sanierung machen, oder kann ich das auch nachträglich erledigen?
Die Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist eine zwingende Voraussetzung für die meisten Förderungen über KfW und BAFA – sie kann nicht nachträglich eingereicht werden. Wer zuerst saniert und dann die Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus. Zusätzlich ist die Energieberatung selbst förderfähig: Das BAFA übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ich habe bereits einen Handwerker beauftragt – kann ich jetzt noch Förderung beantragen?
Leider nein: Der Förderantrag muss zwingend vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker gestellt werden. Wer diesen Schritt versäumt, verliert in der Regel den Anspruch auf Zuschüsse oder Kredite. Einzige Ausnahme kann in bestimmten Fällen ein bereits vorliegender individueller Sanierungsfahrplan sein – das sollten Sie jedoch im Einzelfall mit einem Energieberater klären.
Kann ich für meine Sanierung sowohl einen KfW-Kredit als auch den steuerlichen Abzug nach § 35c EStG nutzen?
Nein, für dieselbe Maßnahme dürfen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und die steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG nicht kombiniert werden. Sie müssen sich also vorab entscheiden, welcher Förderweg für Sie vorteilhafter ist. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude können jedoch unterschiedliche Förderwege parallel genutzt werden.
Wie hoch kann die Förderung beim Heizungstausch maximal ausfallen?
Beim Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe können durch die Kombination von Grundförderung, Effizienzbonus und Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Bei Heizungskosten von 20.000 Euro wären das bis zu 14.000 Euro direkte Förderung. Die genaue Förderhöhe hängt von der gewählten Technologie, dem Einkommensniveau und dem Zeitpunkt des Antrags ab.
Wie läuft der KfW-Antrag ab – beantrage ich den direkt bei der KfW?
Nein, der KfW-Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl – in der Regel Ihre Hausbank. Die Bank fungiert dabei als Durchleiterin und reicht den Antrag an die KfW weiter. Da manche Banken eigene Bearbeitungszeiten haben, sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Hausbank frühzeitig suchen, bevor Sie Handwerkerverträge unterzeichnen.
Lohnt sich die Sanierung auch finanziell, wenn ich nicht das gesamte Haus auf einmal saniere?
Ja, denn über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung des BAFA können auch einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung oder Heizungstausch gefördert werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft dabei, die sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen zu planen und dabei keinen Förderbonus zu verschenken. Wer den iSFP-Bonus nutzt, erhält zusätzlich 5 Prozent auf die jeweilige Maßnahme – das summiert sich über mehrere Sanierungsschritte erheblich.
Kann ich neben der Bundesförderung auch noch Landes- oder Kommunalförderungen beantragen?
Ja, kommunale und Landesförderungen können in vielen Fällen zusätzlich zu den Bundesprogrammen von KfW und BAFA genutzt werden. Es lohnt sich daher, gezielt nach Förderprogrammen Ihrer Gemeinde oder Ihres Bundeslandes zu suchen, bevor Sie mit der Planung beginnen. Wichtig ist dabei, die jeweiligen Kombinationsregeln zu prüfen, da manche Landesprogramme eigene Einschränkungen haben.

